R-Sätze
R1:
In trockenem Zustand explosionsfähig.
R2:
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
R3:
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
R4:
Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
R5:
Beim Erwärmen explosionsfähig.
R6:
Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R7:
Kann Brand verursachen.
R8:
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R9:
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R10:
Entzündlich
R11:
Leichtentzündlich
R12:
Hochentzündlich
R13 (veraltet):
Hochentzündliches Flüssiggas
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr
vorgesehen.)
R14:
Reagiert heftig mit Wasser.
R15:
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R16:
Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R17:
Selbstentzündlich an der Luft.
R18:
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische
möglich.
R19:
Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R20:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21:
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22:
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23:
Giftig beim Einatmen.
R24:
Giftig bei Berührung mit der Haut.
R25:
Giftig beim Verschlucken.
R26:
Sehr giftig beim Einatmen.
R27:
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
R28:
Sehr giftig beim Verschlucken.
R29:
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R30:
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R31:
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R32:
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R33:
Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34:
Verursacht Verätzungen.
R35:
Verursacht schwere Verätzungen.
R36:
Reizt die Augen.
R37:
Reizt die Atmungsorgane.
R38:
Reizt die Haut.
R39:
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R40:
Irreversibler Schaden möglich.
R41:
Gefahr ernster Augenschäden.
R42:
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R43:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R44:
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R45:
Kann Krebs erzeugen.
R46:
Kann vererbbare Schäden verursachen.
R47(veraltet):
Kann Mißbildungen verursachen.
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr
vorgesehen.)
R48:
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R49:
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R50:
Sehr giftig für Wasserorganismen.
R51:
Giftig für Wasserorganismen.
R52:
Schädlich für Wasserorganismen.
R53:
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R54:
Giftig für Pflanzen.
R55:
Giftig für Tiere.
R56:
Giftig für Bodenorganismen.
R57:
Giftig für Bienen.
R58:
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R59:
Gefahr für die Ozonschicht.
R60:
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61:
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62:
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63:
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R64:
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R65:
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66:
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67:
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kombinationen der R-Sätze:
R14/15:
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29:
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der
Haut.
R21/22:
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R20/22:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R20/21/22:
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung
mit der Haut.
R21/22:
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24:
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R24/25:
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/25:
Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R23/24/25:
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R24/25:
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27:
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R27/28:
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/28:
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R26/27/28:
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der
Haut.
R36/37:
Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R37/38:
Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R36/38:
Reizt die Augen und die Haut.
R36/37/38:
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R39/23:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/24:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der
Haut.
R39/25:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/23/24:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung
mit der Haut.
R39/23/25:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24/25:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der
Haut und durch
Verschlucken.
R39/23/24/25:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung
mit der Haut und durch
Verschlucken.
R39/26:
Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R39/27:
Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit
der Haut.
R39/28:
Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R39/26/27:
Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei
Berührung mit der
Haut.
R39/26/28:
Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch
Verschlucken.
R39/27/28:
Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit
der Haut und durch
Verschlucken.
R39/26/27/28:
Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung
mit der Haut und durch
Verschlucken.
R40/20:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch
Einatmen.
R40/21:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei
Berührung mit der Haut.
R40/22:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch
Verschlucken.
R40/20/21:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch
Einatmen und bei Berührung mit
der Haut.
R40/20/22:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch
Einatmen und durch
Verschlucken.
R40/21/22:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei
Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
R40/20/21/22:
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch
Einatmen, Berührung mit der
Haut und durch Verschlucken.
R42/43:
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch
Einatmen.
R48/21:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch
Berührung mit der Haut.
R48/22:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch
Verschlucken.
R48/20/21:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch
Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/22:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Einatmen
und durch Verschlucken.
R48/21/22:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch
Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/21/22:
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch
Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen.
R48/24:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Berührung mit der Haut.
R48/25:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Verschlucken.
R48/23/24:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen und durch
Berührung mit der Haut.
R48/23/25:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen und durch
Verschlucken.
R48/24/25:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Berührung mit der Haut
und durch Verschlucken.
R48/23/24/25:
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen, Berührung
mit der Haut und durch Verschlucken.
R50/53:
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkung haben.
R52/53:
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkung haben. |