R-Sätze


 R1:                  In trockenem Zustand explosionsfähig.
 R2:                  Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
 R3:                  Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
 R4:                  Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
 R5:                  Beim Erwärmen explosionsfähig.
 R6:                  Mit und ohne Luft explosionsfähig.
 R7:                  Kann Brand verursachen.
 R8:                  Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
 R9:                  Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
 R10:                Entzündlich
 R11:                Leichtentzündlich
 R12:                Hochentzündlich
 R13 (veraltet):   Hochentzündliches Flüssiggas
                        (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
 R14:                 Reagiert heftig mit Wasser.
 R15:                 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
 R16:                 Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
 R17:                 Selbstentzündlich an der Luft.
 R18:                 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
 R19:                 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
 R20:                 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
 R21:                 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
 R22:                 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
 R23:                 Giftig beim Einatmen.
 R24:                 Giftig bei Berührung mit der Haut.
 R25:                 Giftig beim Verschlucken.
 R26:                 Sehr giftig beim Einatmen.
 R27:                 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
 R28:                 Sehr giftig beim Verschlucken.
 R29:                 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
 R30:                 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
 R31:                 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
 R32:                 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
 R33:                 Gefahr kumulativer Wirkungen.
 R34:                 Verursacht Verätzungen.
 R35:                 Verursacht schwere Verätzungen.
 R36:                 Reizt die Augen.
 R37:                 Reizt die Atmungsorgane.
 R38:                 Reizt die Haut.
 R39:                 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
 R40:                 Irreversibler Schaden möglich.
 R41:                 Gefahr ernster Augenschäden.
 R42:                 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
 R43:                 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
 R44:                 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
 R45:                 Kann Krebs erzeugen.
 R46:                 Kann vererbbare Schäden verursachen.
 R47(veraltet):     Kann Mißbildungen verursachen.
                         (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
 R48:                 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
 R49:                 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
 R50:                 Sehr giftig für Wasserorganismen.
 R51:                 Giftig für Wasserorganismen.
 R52:                 Schädlich für Wasserorganismen.
 R53:                 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
 R54:                 Giftig für Pflanzen.
 R55:                 Giftig für Tiere.
 R56:                 Giftig für Bodenorganismen.
 R57:                 Giftig für Bienen.
 R58:                 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
 R59:                 Gefahr für die Ozonschicht.
 R60:                 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
 R61:                 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
 R62:                 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
 R63:                 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
 R64:                 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
 R65:                 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
 R66:                 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
 R67:                 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.



Kombinationen der R-Sätze: 

 R14/15:             Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
 R15/29:             Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
 R20/21:             Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
 R21/22:             Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
 R20/22:             Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
 R20/21/22:        Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
 R21/22:             Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
 R23/24:             Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
 R24/25:             Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
 R23/25:             Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
 R23/24/25:        Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
 R24/25:             Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
 R26/27:             Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
 R27/28:             Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
 R26/28:             Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
 R26/27/28:        Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
 R36/37:             Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
 R37/38:             Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
 R36/38:             Reizt die Augen und die Haut.
 R36/37/38:        Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
 R39/23:             Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
 R39/24:             Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
 R39/25:             Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
 R39/23/24:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
 R39/23/25:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
 R39/24/25:        Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch
                         Verschlucken.
 R39/23/24/25:    Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch
                          Verschlucken.
 R39/26:             Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
 R39/27:             Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
 R39/28:             Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
 R39/26/27:         Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der 
                          Haut.
 R39/26/28:         Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
 R39/27/28:         Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch 
                          Verschlucken.
 R39/26/27/28:     Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch 
                          Verschlucken.
 R40/20:              Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
 R40/21:              Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
 R40/22:              Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
 R40/20/21:         Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit 
                          der Haut.
 R40/20/22:         Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch 
                          Verschlucken.
 R40/21/22:         Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch 
                          Verschlucken.
 R40/20/21/22:    Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der 
                          Haut und durch Verschlucken.
 R42/43:              Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
 R48/20:              Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
                          Einatmen.
 R48/21:             Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
                         Berührung mit der Haut.
 R48/22:             Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
                         Verschlucken.
 R48/20/21:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
                         Einatmen  und durch Berührung mit der Haut.
 R48/20/22:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen 
                         und durch Verschlucken.
 R48/21/22:        Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
                        Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
 R48/20/21/22:   Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch 
                        Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
 R48/23:            Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
 R48/24:            Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
 R48/25:            Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
 R48/23/24:       Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch 
                        Berührung mit der Haut.
 R48/23/25:       Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch 
                        Verschlucken.
 R48/24/25:       Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut 
                        und durch Verschlucken.
 R48/23/24/25:   Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung 
                        mit der Haut und durch Verschlucken.
 R50/53:           Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
 R52/53:           Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

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